§ 48 – Freistellung von der Verantwortlichkeit
GWG · Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 09.11.2022 – 1 BvR 161/21ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20221109.1bvr016121
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