Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten
GWG · 74 Normen
- § 1Begriffsbestimmungen
- § 2Verpflichtete, Verordnungsermächtigung
- § 3Wirtschaftlich Berechtigter
- § 3aRisikobasierter Ansatz, nationale Risikoanalyse
- § 4Risikomanagement
- § 5Risikoanalyse
- § 6Interne Sicherungsmaßnahmen
- § 7Geldwäschebeauftragter
- § 8Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht
- § 9Gruppenweite Pflichten
- § 10Allgemeine Sorgfaltspflichten
- § 11Identifizierung; Erhebung von Angaben zum Zweck der Identifizierung
- § 11aVerarbeitung personenbezogener Daten durch Verpflichtete
- § 12Überprüfung von Angaben zum Zweck der Identifizierung, Verordnungsermächtigung
- § 13Verfahren zur Überprüfung von Angaben zum Zweck der Identifizierung, Verordnungsermächtigung
- § 14Vereinfachte Sorgfaltspflichten, Verordnungsermächtigung
- § 15Verstärkte Sorgfaltspflichten, Verordnungsermächtigung
- § 15aVerstärkte Sorgfaltspflichten bei der Übertragung von Kryptowerten von einer selbst gehosteten oder an eine selbst gehostete Adresse
- § 16Besondere Vorschriften für das Glücksspiel im Internet
- § 16aVerbot der Barzahlung beim Erwerb von Immobilien
- § 17Ausführung der Sorgfaltspflichten durch Dritte, vertragliche Auslagerung
- § 18Einrichtung des Transparenzregisters und registerführende Stelle
- § 19Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten
- § 19aAngaben zu Immobilien
- § 19bErfassung und Zuordnung von Immobilien
- § 20Transparenzpflichten im Hinblick auf bestimmte Vereinigungen
- § 20aAutomatische Eintragung für Vereine
- § 21Transparenzpflichten im Hinblick auf bestimmte Rechtsgestaltungen
- § 22Zugängliche Dokumente und Datenübermittlung an das Transparenzregister, Verordnungsermächtigung
- § 23Einsichtnahme in das Transparenzregister, Verordnungsermächtigung
- § 23aMeldung von Unstimmigkeiten an die registerführende Stelle
- § 23bMeldung von Unstimmigkeiten bei der Zuordnung von Immobilien
- § 24Gebühren und Auslagen, Verordnungsermächtigung
- § 25Übertragung der Führung des Transparenzregisters, Verordnungsermächtigung
- § 26Europäisches System der Registervernetzung, Verordnungsermächtigung
- § 26aAbruf durch bestimmte Behörden
- § 27Zentrale Meldestelle
- § 28Aufgaben, Aufsicht und Zusammenarbeit
- § 28aUnterrichtung des Deutschen Bundestages
- § 29Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
- § 30Analyse von Meldungen und Informationen
- § 31Auskunftsrecht gegenüber inländischen öffentlichen Stellen, Datenzugriffsrecht, Verordnungsermächtigung
- § 32Datenübermittlungsverpflichtung an inländische öffentliche Stellen
- § 32aDatenübermittlung an Europol
- § 33Datenaustausch mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- § 34Informationsersuchen im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit
- § 35Datenübermittlung im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit
- § 36Automatisierter Datenabgleich im europäischen Verbund
- § 37Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung personenbezogener Daten aus automatisierter Verarbeitung und bei Speicherung in automatisierten Dateien
- § 38Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung und Vernichtung personenbezogener Daten, die weder automatisiert verarbeitet werden noch in einer automatisierten Datei gespeichert sind
- § 38aProtokollierung von Informationsersuchen, Statistik, Verordnungsermächtigung
- § 39Errichtungsanordnung
- § 40Sofortmaßnahmen
- § 41Rückmeldung an Verpflichtete und Behörden
- § 42Benachrichtigung von inländischen öffentlichen Stellen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
- § 43Meldepflicht von Verpflichteten, Verordnungsermächtigung
- § 44Meldepflicht von Aufsichtsbehörden
- § 45Form der Meldung, Registrierungspflicht, Ausführung durch Dritte, Verordnungsermächtigung
- § 46Durchführung von Transaktionen
- § 47Verbot der Informationsweitergabe, Verordnungsermächtigung
- § 48Freistellung von der Verantwortlichkeit
- § 49Informationszugang und Schutz der meldenden Beschäftigten
- § 50Zuständige Aufsichtsbehörde
- § 51Aufsicht, Verordnungsermächtigung
- § 51aVerarbeitung personenbezogener Daten durch Aufsichtsbehörden
- § 52Mitwirkungspflichten; Verordnungsermächtigung
- § 53Hinweise auf Verstöße
- § 54Verschwiegenheitspflicht
- § 55Zusammenarbeit mit anderen Behörden
- § 56Bußgeldvorschriften
- § 57Bekanntmachung von bestandskräftigen Maßnahmen und von unanfechtbaren Bußgeldentscheidungen
- § 59Übergangsregelung
- Anlage 1(zu den §§ 5, 10, 14, 15)
- Anlage 2(zu den §§ 5, 10, 14, 15)
Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.