§ 4 – Elektronisches System

GWKHV · Verordnung über das Herkunftsnachweisregister für Gas und das Herkunftsnachweisregister für Wärme oder Kälte

Das Umweltbundesamt führt die Herkunftsnachweisregister nach § 3 als elektronische Datenbank, in der die Ausstellung von Herkunftsnachweisen für Gas und die Ausstellung von Herkunftsnachweisen für Wärme oder Kälte sowie die Übertragung oder die Entwertung inländischer Herkunftsnachweise und ausländischer Herkunftsnachweise registriert werden.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 4 GWKHV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 4 GWKHV direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.