§ 14 – Modulverantwortliche, Prüfende

HARCHDVDV_2017 · Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren Archivdienst des Bundes

(1)Die oder der Modulverantwortliche 1.betreut und berät die Ausbildenden und die Lehrenden sowie die Referendarinnen und Referendare in allen inhaltlichen Fragen des Moduls,
2.erstellt im Einvernehmen mit der Ausbildungsleitung die Aufgaben für die Modulprüfungen,
3.nimmt die Modulprüfungen ab und bewertet sie.
(2)Sofern dies aus fachlichen Gründen erforderlich ist, bestellt die Ausbildungsleitung eine Angehörige oder einen Angehörigen des höheren Archivdienstes aus der Ausbildungsstelle als weitere Prüferin oder weiteren Prüfer. Für Prüfungen, die keine archivarischen Fachkenntnisse erfordern, kann die Ausbildungsleitung auch eine Vertreterin oder einen Vertreter der Ausbildungsstelle bestellen, die oder der in dem Fach, in dem sie oder er die Referendarinnen und Referendare prüft, 1.ein Hochschulstudium absolviert hat und
2.über eine mehrjährige Berufserfahrung verfügt.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 14 HARCHDVDV_2017 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 14 HARCHDVDV_2017 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.