Verordnung über die Berufsausbildung zum Hauswirtschafter und zur Hauswirtschafterin
HAWIAUSBV · 22 Normen
- § 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes, Anerkennungsbereich des Ausbildungsberufes
- § 2Dauer der Berufsausbildung
- § 3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
- § 4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
- § 5Ausbildungsplan
- § 6Zeitpunkt
- § 7Inhalt
- § 8Prüfungsbereich
- § 9Zeitpunkt
- § 10Inhalt
- § 11Prüfungsbereiche
- § 12Prüfungsbereich Hauswirtschaftliche Versorgungs- und Betreuungsleistungen planen und umsetzen
- § 13Prüfungsbereich Hauswirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen erstellen und vermarkten
- § 14Prüfungsbereich Verpflegung personenorientiert und zielgruppenorientiert planen
- § 15Prüfungsbereich Textilien, Räume und Wohnumfeld beurteilen, reinigen und pflegen
- § 16Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- § 17Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- § 18Mündliche Ergänzungsprüfung
- § 19Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
- § 20Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Verordnung über die Berufsausbildung zum Hauswirtschafter und zur Hauswirtschafterin ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.