§ 32 – Bewertung des praktischen Teils der staatlichen Prüfung

HEBSTPRV · Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen

(1)Der jeweilige Prüfungsteil des praktischen Teils der staatlichen Prüfung wird von den Prüferinnen oder Prüfern bewertet, die ihn abgenommen haben.
(2)Aus den Bewertungen der Prüferinnen oder Prüfer bilden die Vorsitzenden des Prüfungsausschusses die Note des jeweiligen Prüfungsteils des praktischen Teils der staatlichen Prüfung als das arithmetische Mittel der Noten der einzelnen Prüferinnen oder Prüfer. Die Berechnung erfolgt auf zwei Stellen nach dem Komma ohne Rundung. Dem berechneten Zahlenwert ist die entsprechende Note nach § 20 zuzuordnen.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 32 HEBSTPRV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 32 HEBSTPRV direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.