Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026
HG_2026 · 27 Normen
- § 1Feststellung des Haushaltsplans
- § 2Kreditermächtigungen
- § 3Gewährleistungsermächtigungen
- § 4Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
- § 5Ausgaben der Bereichsausnahme nach § 1a des Artikel 115-Gesetzes
- § 6Flexibilisierte Ausgaben
- § 7Verstärkungsmöglichkeiten, Deckungsfähigkeit, Zweckbindung
- § 8Überlassung und Veräußerung von Vermögensgegenständen sowie Verzicht auf Auslagenerstattung
- § 9Bewilligung von Zuwendungen
- § 10Sorgfalts- und Prüfpflichten
- § 11Bezüge
- § 12Verbriefung von Verpflichtungen
- § 13Liquiditätshilfen, Darlehen, Fälligkeit von Zuschüssen und Leistungen des Bundes an die Rentenversicherung
- § 14Rückzahlung, Titelverwechslung
- § 15Verbindlichkeit des Stellenplans
- § 16Ausbringung von Planstellen und Stellen
- § 17Stelleneinsparung
- § 18Ausbringung von Planstellen und Stellen für Überhangpersonal
- § 19Ausbringung von Ersatzplanstellen und Ersatzstellen
- § 20Ausbringung von Leerstellen
- § 21Umwandlung von Planstellen und Stellen
- § 22Sonderregelungen
- § 23Überhangpersonal
- § 24Fortgeltung
- § 25Inkrafttreten
Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.