§ 7b – Periodengerechte Aufteilung von Zinskosten im Haushalt des Bundes

HGRG · Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder

Im Haushalt des Bundes sind bei Verkauf und Kauf von selbst emittierten Wertpapieren die gesamten Zinskosten periodengerecht über die Laufzeit des jeweiligen Wertpapiers anteilig jeweils auf die Periode von Zahlungstermin zu Zahlungstermin aufzuteilen. Der Saldo aus Zinsausgaben und Krediteinnahme muss stets der Kassenwirkung der Zahlungen entsprechen.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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