Anlage 6 – (zu § 25 Absatz 2)

HOAI_2013 · Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 2328)
Das Leistungsbild Landschaftsrahmenplan setzt sich aus folgenden Grundleistungen je Leistungsphase zusammen: 1.Leistungsphase 1: Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs a)Zusammenstellen und Prüfen der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten planungsrelevanten Unterlagen
b)Ortsbesichtigungen
c)Abgrenzen des Planungsgebiets
d)Konkretisieren weiteren Bedarfs an Daten und Unterlagen
e)Beraten zum Leistungsumfang für ergänzende Untersuchungen und Fachleistungen
f)Aufstellen eines verbindlichen Arbeitsplans unter Berücksichtigung der sonstigen Fachbeiträge
2.Leistungsphase 2: Ermitteln der Planungsgrundlagen a)Ermitteln und Beschreiben der planungsrelevanten Sachverhalte auf Grundlage vorhandener Unterlagen und Daten
b)Landschaftsbewertung nach den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
c)Bewerten von Flächen und Funktionen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes hinsichtlich ihrer Eignung, Leistungsfähigkeit, Empfindlichkeit und Vorbelastung
d)Bewerten geplanter Eingriffe in Natur und Landschaft
e)Feststellen von Nutzungs- und Zielkonflikten
f)Zusammenfassendes Darstellen der Erfassung und Bewertung
3.Leistungsphase 3: Vorläufige Fassung a)Lösen der Planungsaufgabe und
b)Erläutern der Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen in Text und KarteZu Buchstabe a) und b) gehören: aa)Erstellen des Zielkonzepts
bb)Umsetzen des Zielkonzepts durch Schutz, Pflege und Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft und durch Artenhilfsmaßnahmen für ausgewählte Tier- und Pflanzenarten
cc)Vorschläge zur Übernahme in andere Planungen, insbesondere in Regionalplanung, Raumordnung und Bauleitplanung
dd)Mitwirken bei der Abstimmung der vorläufigen Fassung mit der für den Naturschutz zuständigen Behörde
ee)Abstimmen der Vorläufigen Fassung mit dem Auftraggeber
4.Leistungsphase 4: Abgestimmte FassungDarstellen des Landschaftsrahmenplans in der mit dem Auftraggeber abgestimmten Fassung in Text und Karte.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Anlage 6 HOAI_2013 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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