§ 21 – Kontrollen zum Ausschluss einer regelwidrigen Doppelfinanzierung

HOPFV_2023 · Verordnung zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften im Hopfensektor

Die Bundesanstalt hat regelmäßig Kontrollen mit dem Ziel durchzuführen, eine regelwidrige Doppelfinanzierung auszuschließen. Eine regelwidrige Doppelfinanzierung liegt vor, wenn eine anerkannte Erzeugerorganisation und deren angeschlossene Erzeuger für eine im Sektor Hopfen geförderte Maßnahme eine weitere Finanzierung aus nationalen oder unionsrechtlichen Förderprogrammen erhält.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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