Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland
HUNDVERBREINFVO · 7 Normen
- § 1Begriffsbestimmungen
- § 2Ausnahmen vom Verbringungs- und Einfuhrverbot
- § 3Pflichten der Begleitperson
- § 4Befugnisse der zuständigen Behörde
- § 5Inkrafttreten
Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.