§ 1

IICVORRV · Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an das Internationale Baumwoll-Institut (International Institute for Cotton)

Das Internationale Baumwoll-Institut (International Institute for Cotton), das durch ein in Washington in der Zeit vom 17. Januar bis 28. Februar 1966 zur Zeichnung aufgelegtes, am 23. Februar 1966 völkerrechtlich in Kraft getretenes Übereinkommen gegründet wurde und dem gegenwärtig die Staaten Griechenland, Indien, Mexiko, Spanien, Sudan, Tansania, Uganda, die Vereinigte Arabische Republik und die Vereinigten Staaten von Amerika angehören, erhält Rechtspersönlichkeit.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 1 IICVORRV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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