§ 46 – Allgemeines zu grundstücksbezogenen Rechten und Belastungen

IMMOWERTV_2022 · Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten

(1)Grundstücksbezogene Rechte und Belastungen können den Wert des begünstigten und den Wert des belasteten Grundstücks beeinflussen sowie Gegenstand einer eigenständigen Wertermittlung sein.
(2)Als grundstücksbezogene Rechte und Belastungen kommen insbesondere in Betracht 1.grundstücksgleiche Rechte,
2.weitere beschränkte dingliche Rechte,
3.Baulasten,
4.grundstücksbezogene gesetzliche Beschränkungen des Eigentums sowie
5.miet-, pacht- und wohnungsrechtliche Bindungen.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 46 IMMOWERTV_2022 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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