Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Industriefachwirt und Geprüfte Industriefachwirtin
INDFACHWIRTPRV_2010 · 13 Normen · 2 Anhänge
Normen
- § 1Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
- § 2Zulassungsvoraussetzungen
- § 3Gliederung und Durchführung der Prüfung
- § 4Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
- § 5Handlungsspezifische Qualifikationen
- § 6Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
- § 7Bewerten der Prüfungsleistungen
- § 8Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
- § 9Zeugnisse
- § 10Wiederholung der Prüfung
- § 11Ausbildereignung
- § 12Übergangsvorschriften
- § 13Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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