§ 2 – Zweck des Sondervermögens

ITFG · Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds“

Aus dem Sondervermögen sollen folgende Maßnahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung vom 14. Januar 2009 bis zu einem Betrag von 20,4 Milliarden Euro finanziert werden: –Finanzhilfen für zusätzliche Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder mit bis zu 10 Milliarden Euro,
–Investitionen des Bundes mit bis zu 4 Milliarden Euro,
–Programm zur Stärkung der Pkw-Nachfrage mit bis zu 5 Milliarden Euro,
–Ausweitung des zentralen Innovationsprogramms Mittelstand mit bis zu 900 Millionen Euro und
–Förderung anwendungsorientierter Forschung im Bereich Mobilität mit bis zu 500 Millionen Euro.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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