§ 10 – Prüfungsbereiche von Teil 2

ITSEAUSBV · Verordnung über die Berufsausbildung zum IT-System-Elektroniker und zur IT-System-Elektronikerin

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.Erstellen, Ändern oder Erweitern von IT-Systemen und von deren Infrastruktur,
2.Installation von und Service an IT-Geräten, IT-Systemen und IT-Infrastrukturen,
3.Anbindung von Geräten, Systemen und Betriebsmitteln an die Stromversorgung sowie
4.Wirtschafts- und Sozialkunde.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 10 ITSEAUSBV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 10 ITSEAUSBV direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.