Gesetz über Intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern
IVSG · 9 Normen
- § 1Geltungsbereich
- § 2Begriffsbestimmungen
- § 3Grundsätze für die Einführung Intelligenter Verkehrssysteme
- § 4Vorrangige Bereiche
- § 5Aufgabenübertragung
- § 6Aufgaben der Nationalen Stelle
- § 7Nutzung der Nationalen Stelle durch andere Behörden
- § 8Rechtsverordnungsermächtigung
- § 9Inkrafttreten
Gesetz über Intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.