§ 1 – Anwendungsbereich

KAFFEEV_2001 · Verordnung über Kaffee, Kaffee- und Zichorien-Extrakte

(1)Die in der Anlage aufgeführten Erzeugnisse unterliegen dieser Verordnung, soweit sie dazu bestimmt sind, als Lebensmittel gewerbsmäßig in den Verkehr gebracht zu werden.
(2)Diese Verordnung gilt nicht für "Cafe torrefacto soluble".

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 1 KAFFEEV_2001 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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