§ 4 – Analysenmethoden

KAFFEEV_2001 · Verordnung über Kaffee, Kaffee- und Zichorien-Extrakte

Die zur Bestimmung des freien Kohlenhydratgehaltes und des Gesamtkohlenhydratgehaltes von löslichen Kaffees verwendeten Analysenmethoden müssen hinsichtlich der im Anhang unter den Nummern 1 und 2 der Richtlinie 85/591/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 zur Einführung gemeinschaftlicher Probenahmeverfahren und Analysenmethoden für die Kontrolle von Lebensmitteln (ABl. EG Nr. L 372 S. 50) aufgeführten erforderlichen Kriterien getestet sein.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 4 KAFFEEV_2001 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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