§ 2 – Risikoorientierung und Wesentlichkeit

KAPR_FBV · Verordnung über den Gegenstand der Prüfung und die Inhalte der Prüfungsberichte für externe Kapitalverwaltungsgesellschaften, Investmentaktiengesellschaften, Investmentkommanditgesellschaften und Sondervermögen

Bei der Prüfung ist den Grundsätzen der risikoorientierten Prüfung und der Wesentlichkeit Rechnung zu tragen. Bei der Prüfung von Kapitalverwaltungsgesellschaften sind insbesondere die Größe der Gesellschaft sowie der Geschäftsumfang, die Komplexität und der Risikogehalt der betriebenen Geschäfte zu berücksichtigen.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 2 KAPR_FBV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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