§ 4 – Anlagen und Unzulässigkeit von Verweisungen

KAPR_FBV · Verordnung über den Gegenstand der Prüfung und die Inhalte der Prüfungsberichte für externe Kapitalverwaltungsgesellschaften, Investmentaktiengesellschaften, Investmentkommanditgesellschaften und Sondervermögen

(1)Für eine bessere Lesbarkeit können Details zu den nach dieser Verordnung geforderten Angaben in Form von ergänzenden Anlagen zum Prüfungsbericht vorgelegt werden, wenn die Angaben im Prüfungsbericht selbst hinreichend dargestellt sind. Details können technische Einzelheiten zur Ermittlung der Angaben, Übersichten zur Spezifizierung von Angaben und ergänzende Hinweise zur Erläuterung der Angaben sein.
(2)Dem Prüfungsbericht als Anlage beizufügen ist eine Kopie des zugrunde liegenden Jahresabschlusses und Lageberichts oder eine Kopie des der Prüfung zugrunde liegenden Jahres-, Zwischen-, Auflösungs- oder Abwicklungsberichts.
(3)Verweisungen auf den Inhalt früherer Prüfungsberichte sind grundsätzlich nicht zulässig. Zur Vermeidung umfangreicher Wiederholungen können solche Verweisungen ausnahmsweise erfolgen, wenn der Abschlussprüfer auf die entsprechenden Feststellungen unter Angabe der Fundstelle verweist. Verweisungen auf entsprechende Darstellungen in eigenständigen Teilen des früheren Prüfungsberichts dürfen ausnahmsweise erfolgen.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 4 KAPR_FBV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 4 KAPR_FBV direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.