Verordnung zur Anwendung von bankaufsichtsrechtlichen Vorschriften auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau sowie zur Zuweisung der Aufsicht über die Einhaltung dieser Vorschriften an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
KFWV · 11 Normen
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Allgemeine Vorschriften
- § 3Vorschriften für Institute, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, Finanzkonglomerate, gemischte Finanzholding-Gesellschaften und gemischte Unternehmen
- § 4Vorschriften über die Beaufsichtigung der Institute
- § 5Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetz
- § 6Sondervorschriften
- § 7Sonstiges
- § 8Zuweisungsgeschäfte
- § 9Zuweisung der Aufsicht über die Einhaltung der bankaufsichtsrechtlichen Vorschriften
- § 10Inkrafttreten
Verordnung zur Anwendung von bankaufsichtsrechtlichen Vorschriften auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau sowie zur Zuweisung der Aufsicht über die Einhaltung dieser Vorschriften an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.