§ 1 – Anwendungsbereich
KHENTGG · Gesetz über die Entgelte für voll- und teilstationäre Krankenhausleistungen
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BSG, Urt. v. 20.02.2025 – B 1 KR 6/24 RECLI:DE:BSG:2025:200225UB1KR624R0
Zugelassenen Krankenhäusern steht für ambulante Entbindungen im Krankenhaus eine Vergütung zu, deren Höhe sich nach der Mindestfallpauschalenvergütung für eine stationäre Entbindung im Krankenhaus richtet.
- BSG, Urt. v. 25.06.2024 – B 1 KR 12/23 RECLI:DE:BSG:2024:250624UB1KR1223R0
1. Die Vertragspartner der zweiseitigen Verträge über Krankenhausbehandlung auf Landesebene (Sicherstellungsverträge) sind nicht ermächtigt, über die bundesrechtlich abschließend festgelegten Entgelte hinausgehende Vergütungstatbestände für unselbstständige Bestandteile allgemeiner Krankenhausleistungen der DRG-Krankenhäuser festzulegen. 2. Die gesetzliche Definition der Arten der Krankenhausbehandlung im SGB V ist abschließend und durch eine Regelung in einem Sicherstellungsvertrag nicht erweiterbar. 3. Gegen den ausdrücklichen Willen des Patienten kann eine stationäre Aufnahme grundsätzlich nicht erfolgen.
- BVerwG, Urt. v. 21.04.2023 – 3 C 12/21ECLI:DE:BVerwG:2023:210423U3C12.21.0
- BSG, Urt. v. 08.10.2019 – B 1 KR 35/18 RECLI:DE:BSG:2019:081019UB1KR3518R0
Ein Krankenhaus durfte 2013 den Zusatzkode für die Implantation einer modularen Hüft-Endoprothese kodieren und ein Zusatzentgelt fordern, wenn bei knöcherner Defektsituation die gelenkbildende Implantatkomponente aus zwei metallenen Modulen und einer die mechanische Bauteilsicherheit herstellenden metallenen Verbindungsschraube bestand und eine wirtschaftlichere Prothesenversorgung aus medizinischen Gründen nicht möglich war.
- BSG, Urt. v. 19.06.2018 – B 1 KR 30/17 RECLI:DE:BSG:2018:190618UB1KR3017R0
Gibt ein Krankenhaus einem Patienten Zytostatika in teilstationären Aufenthalten, die quartalsweise zu einem Behandlungsfall zusammenzuführen sind, darf es nur die Summe der Medikamentengaben im Quartal kodieren.
- BSG, Urt. v. 25.10.2016 – B 1 KR 6/16 RECLI:DE:BSG:2016:251016UB1KR616R0
1. Sozialleistungsträger werden kraft Gesetzes wie eine Vertragspartei in die Pflegesatzvereinbarung einbezogen, wenn sie gesetzlich vom Vertragsschluss ausgeschlossen sind. 2. Ein Krankenhaus kann aus der Pflegesatzvereinbarung keinen Anspruch auf Vergütung nicht erforderlicher Krankenhausbehandlung eines gesetzlich Krankenversicherten ableiten. 3. Das Revisionsgericht hat die Sache an einen anderen Senat zurückzuverweisen, wenn es aufgrund der besonderen Umstände befürchten muss, dass es dem Vordergericht schwerfallen wird, sich die rechtliche Beurteilung, die zur Aufhebung des tatrichterlichen Urteils führt, voll zu eigen zu machen.
- BSG, Urt. v. 31.05.2016 – B 1 KR 39/15 RECLI:DE:BSG:2016:310516UB1KR3915R0
Die Fachgebietsgrenzen für ambulante Operationen eines Krankenhauses richten sich nach der zur Zeit der Leistungserbringung jeweils geltenden Weiterbildungsordnung.
- BSG, Urt. v. 19.04.2016 – B 1 KR 34/15 RECLI:DE:BSG:2016:190416UB1KR3415R0
1. Krankenhäuser dürfen normenvertraglich geregelte Leistungen nur insoweit abrechnen, als sie nach höherrangigem Recht generell kodierfähig sind. 2. Führt ein Krankenhaus, das über keine eigene Dialyseeinrichtung verfügt, eine Dialysebehandlung eines aus anderen Gründen stationär behandelten Versicherten fort, darf es diese nur berechnen, wenn die Dialyse medizinisch Krankenhausbehandlung erfordert.
- BSG, Urt. v. 19.04.2016 – B 1 KR 21/15 RECLI:DE:BSG:2016:190416UB1KR2115R0
1. Versicherte können teilstationäre Krankenhausbehandlung in Gestalt mehrstündiger Behandlung an einzelnen getrennten Tagen erhalten (Aufgabe von BSG vom 4.3.2004 - B 3 KR 4/03 R = BSGE 92, 223 = SozR 4-2500 § 39 Nr 1). 2. Erhalten Versicherte teilstationäre Krankenhausbehandlung an einzelnen getrennten Tagen, bedarf es an jedem Tag einer Aufnahmeuntersuchung zur Prüfung der Erforderlichkeit.
- BSG, Urt. v. 19.04.2016 – B 1 KR 23/15 RECLI:DE:BSG:2016:190416UB1KR2315R0
1. Soweit ein Krankenhaus einer Versicherten einen Port als nachstationäre Behandlung implantieren kann, die mit einer Fallpauschale abgegolten ist, darf es hierfür keine ambulante Operation abrechnen. 2. Soll eine Chemotherapie nach stationärer Tumorentfernung bösartige Neubildungen des Tumors verhindern, sichert sie den Erfolg der Krankenhausbehandlung.
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