§ 1 – Geltungsbereich

KRIMLV_2009 · Verordnung über die Laufbahnen im kriminalpolizeilichen Vollzugsdienst des Bundes

Für die Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten im kriminalpolizeilichen Vollzugsdienst des Bundes gelten die Vorschriften der Bundeslaufbahnverordnung, soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 1 KRIMLV_2009 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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