Verordnung über die Laufbahnen im kriminalpolizeilichen Vollzugsdienst des Bundes
KRIMLV_2009 · 18 Normen
- § 1Geltungsbereich
- § 2Schwerbehinderte Menschen
- § 3Gestaltung und Ämter der Laufbahnen
- § 4Einrichtung von Vorbereitungsdiensten
- § 5Einstellung in den Vorbereitungsdienst
- § 6Gehobener Kriminaldienst
- § 6aVoraussetzungen für die Einstellung für eine Verwendung im Bereich Cyberkriminalität
- § 6bKriminalpolizeifachliche Qualifizierung für eine Verwendung im Bereich Cyberkriminalität
- § 6cEingangsamt im gehobenen Kriminaldienst für eine Verwendung im Bereich Cyberkriminalität
- § 7Höherer Kriminaldienst
- § 7aZugang zum höheren Kriminaldienst für Beamtinnen und Beamte des gehobenen Kriminaldienstes mit abgeschlossenem Hochschulstudium
- § 8Andere Bewerberinnen und Bewerber
- § 9Sonderregelungen
- § 10Aufstieg
- § 11Laufbahnwechsel
Verordnung über die Laufbahnen im kriminalpolizeilichen Vollzugsdienst des Bundes ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.