§ 7 – Höherer Kriminaldienst

KRIMLV_2009 · Verordnung über die Laufbahnen im kriminalpolizeilichen Vollzugsdienst des Bundes

Der Vorbereitungsdienst für den höheren Kriminaldienst besteht aus einer fachpraktischen Ausbildungsphase und dem Masterstudiengang „Öffentliche Verwaltung – Polizeimanagement“ (Public Administration – Police Management) an der Deutschen Hochschule der Polizei. § 17 der Bundeslaufbahnverordnung bleibt im Übrigen unberührt.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 7 KRIMLV_2009 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 7 KRIMLV_2009 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.