§ 23
KUNSTURHG · Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BGH, Urt. v. 10.03.2026 – VI ZR 194/23ECLI:DE:BGH:2026:100326UVIZR194.23.0
Eine abschätzige, als Meinungsäußerung zu qualifizierende Kritik ist nicht deshalb unzulässig, weil sie als Ergebnis einer von einem Presseorgan durchgeführten Recherche dargestellt wird, die hierfür bei objektiver Betrachtung keine ausreichend gewichtigen tatsächlichen Anhaltspunkte bietet. Art. 5 Abs. 1 GG schützt auch die "falsche" und die nicht begründete Meinung; es gehört zu den Garantien der Meinungsfreiheit, dass ein Kritiker seine Bewertung von Vorgängen als seine (Rechts-)Auffassung zum Ausdruck bringen kann, selbst wenn diese einer objektiven Beurteilung nicht standhält.
- BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss v. 09.12.2025 – 1 BvR 584/25ECLI:DE:BVerfG:2025:rk20251209.1bvr058425
- BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss v. 03.11.2025 – 1 BvR 573/25ECLI:DE:BVerfG:2025:rk20251103.1bvr057325
- BGH, Urt. v. 27.05.2025 – VI ZR 337/22ECLI:DE:BGH:2025:270525UVIZR337.22.0
Zur Zulässigkeit einer identifizierenden Bildberichterstattung über ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren (hier: zulässige Bebilderung einer Verdachtsberichterstattung im Rahmen des sogenannten Wirecard-Skandals).
- BGH, Urt. v. 19.11.2024 – VI ZR 87/24ECLI:DE:BGH:2024:191124UVIZR87.24.0
Zur Zulässigkeit einer identifizierenden Wort- und Bildberichterstattung über den Schlagstockeinsatz eines Polizeibeamten.
- BGH, Urt. v. 07.05.2024 – VI ZR 307/22ECLI:DE:BGH:2024:070524UVIZR307.22.0
Zur Reichweite eines auf die konkrete Verletzungsform beschränkten gerichtlichen Unterlassungsgebots hinsichtlich einer Bildveröffentlichung.
- BGH, Urt. v. 08.11.2022 – VI ZR 57/21ECLI:DE:BGH:2022:081122UVIZR57.21.0
Zur Unzulässigkeit einer Bildberichterstattung über einen Bundespolizisten, der bei einem Einsatz anlässlich eines Neonazifestivals Aufnäher an seiner Uniform trug (Abgrenzung zu Senatsurteilen vom 8. November 2022 - VI ZR 1319/20; VI ZR 1328/20; VI ZR 22/21).
- BGH, Urt. v. 08.11.2022 – VI ZR 1319/20ECLI:DE:BGH:2022:081122UVIZR1319.20.0
Zur Zulässigkeit einer Bildberichterstattung über einen Bundespolizisten, der bei einem Einsatz anlässlich eines Neonazifestivals Aufnäher an seiner Uniform trug.
- BGH, Urt. v. 08.11.2022 – VI ZR 1328/20ECLI:DE:BGH:2022:081122UVIZR1328.20.0
Zur Zulässigkeit einer Bildberichterstattung über einen Bundespolizisten, der bei einem Einsatz anlässlich eines Neonazifestivals Aufnäher an seiner Uniform trug.
- BGH, Urt. v. 08.11.2022 – VI ZR 22/21ECLI:DE:BGH:2022:081122UVIZR22.21.0
Zur Zulässigkeit einer Bildberichterstattung über einen Bundespolizisten, der bei einem Einsatz anlässlich eines Neonazifestivals Aufnäher an seiner Uniform trug.
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