Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen zur Ermittlung der Höhe der Zuschlagszahlungen für KWK-Anlagen und für innovative KWK-Systeme
KWKAUSV · 29 Normen
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Begriffsbestimmungen
- § 3Gebotstermine und Ausschreibungsvolumen
- § 4Elektronisches Verfahren
- § 5Höchstwert
- § 6Ausschreibende Stelle und ausländische Stelle
- § 7Bekanntmachung
- § 8Anforderungen an Gebote
- § 9Rücknahme und Bindungswirkung von Geboten
- § 10Sicherheiten
- § 11Zuschlagsverfahren
- § 12Ausschluss von Geboten
- § 13Ausschluss von Bietern
- § 14Zuordnung der Zuschläge und Sicherheiten bei gemeinsamen grenzüberschreitenden Ausschreibungen
- § 15Bekanntgabe der Zuschläge
- § 16Entwertung von Zuschlägen
- § 17Zuordnung und Übertragung von Zuschlägen
- § 18Erlöschen und Rückgabe von Zuschlägen
- § 19Höhe, Dauer und Voraussetzungen des Anspruchs auf Zuschlagszahlung
- § 20Mitteilungspflichten
- § 21Pönalen
- § 22Rechtsschutz
- § 23Festlegungen
- § 24Zulassung von innovativen KWK-Systemen
- § 25Geöffnete ausländische Ausschreibungen
- § 26Anwendung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes im Kooperationsstaat
- § 27Völkerrechtliche Vereinbarung
- § 28Evaluierung
- § 29Übergangsbestimmungen
Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen zur Ermittlung der Höhe der Zuschlagszahlungen für KWK-Anlagen und für innovative KWK-Systeme ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.