Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen technischen Dienst bei der Eisenbahn-Unfallkasse
LAP-GEHDEUKV · 17 Normen
- § 1Laufbahnämter
- § 2Ziel des Vorbereitungsdienstes
- § 3Einstellungsbehörde
- § 4Einstellungsvoraussetzungen
- § 5Ausschreibung, Bewerbung
- § 6Auswahlverfahren
- § 7Einstellung in den Vorbereitungsdienst
- § 8Rechtsstellung während des Vorbereitungsdienstes
- § 9Verlängerung des Vorbereitungsdienstes
- § 10Schwerbehinderte Menschen
- § 11Ausbildungsmaßnahmen
- § 12Laufbahnprüfung
- § 13Prüfungsakten, Einsichtnahme
- § 14Rechtsstellung nach bestandener Prüfung, Probezeit
- § 15Gleichwertige Befähigung
- § 16Inkrafttreten
Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen technischen Dienst bei der Eisenbahn-Unfallkasse ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.