§ 9 – Dauer, Inhalt, Gliederung und Abschluss des Vorbereitungsdienstes

LAP-HDBIBLV · Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren Dienst an wissenschaftlichen Bibliotheken des Bundes

(1)Der Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre. Er umfasst die praktische Ausbildung in bibliothekarischen Schwerpunktbereichen und die theoretische Ausbildung.
(2)Die theoretische Ausbildung dauert zwölf Monate und findet an einer Hochschule statt.
(3)Die praktische Ausbildung umfasst das Praktikum I (großes Praktikum) von zehn Monaten und das Praktikum II (kleines Praktikum) von zwei Monaten.
(4)Die Reihenfolge der einzelnen Ausbildungsabschnitte wird in einem von der jeweiligen Einstellungsbehörde aufgestellten Ausbildungsplan festgelegt, der der Referendarin oder dem Referendar zu Beginn des Vorbereitungsdienstes ausgehändigt wird.
(5)Wird die Ausbildung wegen einer Erkrankung oder aus anderen zwingenden Gründen unterbrochen, können Ausbildungsabschnitte verkürzt oder verlängert und Abweichungen vom Ausbildungsplan zugelassen werden, um eine zielgerechte Fortsetzung des Vorbereitungsdienstes zu ermöglichen.
(6)Der Vorbereitungsdienst schließt mit der Laufbahnprüfung ab.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 9 LAP-HDBIBLV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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