§ 41 – Gliederung der Ausbildung

LAP-HTVERWDV · Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Verwaltungsdienst des Bundes

Der Vorbereitungsdienst gliedert sich wie folgt in eine praktische Ausbildung und Lehrgänge, die aufeinander abgestimmt werden: AusbildungsplanFachrichtung: BauingenieurwesenFachgebiet: WasserwesenFachbereich: WasserstraßenAusbildungsabschnitt Ausbildungsdauer (Wochen) Ausbildungsstellen Ausbildungsinhalte
I 20 Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt; Wirtschaftsbehörde Strom- und Hafenbau der Freien und Hansestadt Hamburg -Rechtsgrundlagen, Aufgaben und Organisation der Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen sowie deren Zusammenwirken
-Aufgeben, Organisation, Geschäftsbetrieb und Bürotechnik der Unterbehörde
-Grundsätze des Verwaltungshandelns in verwaltungstechnischer und rechtlicher Hinsicht; Lenkung der Planung, Durchführung und Kontrolle allgemeiner Aufgaben und technischer Vorhaben in der Verwaltung
-Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei Unterhaltung und Betrieb; Ablauforganisation, Personaleinsatz, Praxis der Personalführung einschließlich Personalbeurteilung
-Anwendung von Kommunikationstechniken: Rhetorik, Gesprächsführung, Besprechungstechnik, Darstellungstechnik, Informationstechnik
-Personal- und Sozialrecht: Beamtenrecht, Laufbahnvorschriften, Disziplinarrecht; Bundes-Angestelltentarifvertrag; Tarifverträge für Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes und der Länder; Verantwortung und Haftung im öffentlichen Dienst, Regress; Personalvertretungsrecht
-Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes und der Länder
-Anwendung des Bundeswasserstraßengesetzes, des Wasserhaushaltsgesetzes, der Landeswassergesetze, des Bundesnaturschutzgesetzes und der Landesnaturschutzgesetze
-Wassergefährdende Stoffe im Bereich oberirdischer Gewässer; Meeresumweltschutz; Naturschutz und Landschaftspflege; Gewässerökologie
-Ingenieurhydrologie: Messverfahren, Aufbau des Messnetzes, Pegelvorschrift; Gewässerkundliches Jahrbuch, hydrologische Nachrichtendienste; Grundkenntnisse der Meteorologie, Aufgaben des Deutschen Wetterdienstes
-Liegenschaftswesen
-Rechtsgrundlagen, Aufgaben und Organisation der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes; Gliederung, Funktionen und Anlagen des Wasserstraßennetzes, Aufgaben an den Wasserstraßen
-Unterhaltung und Betrieb von Wasserstraßen sowie ihrer Anlagen: Technische Grundsätze und Vorschriften; Bauweise und Funktion von Anlagen und Einrichtungen, ferner von Elementen der Gewässer; planmäßige und fallweise Unterhaltung; Baggereiwesen; Bauart, Funktion und wirtschaftlicher Einsatz von Wasserfahrzeugen und Landfahrzeugen; Bauart und Funktion der maschinenbau- und elektrotechnischen Einrichtungen von Anlagen der Wasserstraßen; technischer Arbeitsschutz, Unfallverhütung
-Wasserbewirtschaftung der Wasserstraßen
-Vermessungswesen einschließlich Peilwesen
-Schifffahrtszeichenwesen
-Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt und der Binnenschifffahrt; Bau, Ausrüstung und nautisches Verhalten von Schiffen; Transport, Umschlag und Lagerung gefährlicher Güter; Schiffssicherheit; Seestraßenordnung, Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung, Binnenschiffahrtsstraßen-Ordnung, Schifffahrtspolizei
-Organisation und Arbeitsweise von Schifffahrtsunternehmen: Gesetz über den gewerblichen Binnenschiffsverkehr
II 26 oder 20, soweit von Abschnitt III 3 Gebrauch gemacht wird Öffentlichrechtlicher Bauträger -Vorarbeiten für Bauvorhaben; Aufstellen und Prüfung von Entwürfen; Vorbereitung von Baumaßnahmen; Vergabe nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen und nach der Vergabeverordnung; Baupreisrecht
-Praktische Mitarbeit bei Baumaßnahmen; Verantwortung bei Planung und Durchführung von Baumaßnahmen; Bauaufsicht, Baubevollmächtigte, Bauleitung, Unfallverhütung
-Planungstechniken; Anwendung von Kommunikationstechniken bei Verhandlungen und Vorträgen;
-volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen, Wirtschaftlichkeitsgrundlagen; Nutzen-Kosten-Untersuchungen
-Technische Grundsätze für den Bau (Neubau, Ausbau, Umbau, Ersatz) von Wasserstraßen
-Gewerbeordnung; Bundes-Immissionsschutzgesetz
-Rechnergestützte Verfahren bei Vergabe und Abrechnung
III 1 6 Unterbehörde der Wasserwirtschaftsverwaltung -Rechtsgrundlagen, Aufgaben und Organisation der Wasserwirtschaftsverwaltungen der Länder
-Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb der Unterbehörde
-Wasserwirtschaftliche Rahmenplanung: wassergefährdende Stoffe im Bereich oberirdischer Gewässer und im Grundwasserbereich; Ingenieurhydrologie: Messverfahren, Aufbau des Messnetzes, hydrologische Nachrichtendienste
-Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz, Abwasserabgabengesetz, Abfallbeseitigungsrecht
-Gewässerschutz; Bewirtschaftungspläne, Gewässergütekarten; örtliche Überprüfung von Abwasser-beseitigungs-, Abfall- und Wasserversorgungsanlagen; Beurteilung von Wasseranalysen
-Abflussregelung, Hochwasserschutz, Küstenschutz; Gewässerunterhaltung, Gewässeraufsicht, Deichschau
III 2 6 Kommunale Verwaltung -Aufgaben und Organisation der kommunalen Selbstverwaltung
-Kommunalrecht (Satzungsrecht); Ordnungsrecht (Polizeirecht): Wasserbehörde, Bauaufsichtsbehörde, Naturschutzbehörde, Bauleitplanung; Hafenpolizeirecht; Haushaltsrecht der Kommunen
-Kommunaler Tiefbau, kommunale Ver- und Entsorgungsbetriebe; Verkehrsplanung; Hafenbetriebe
III 3 wahlweise 6 Ausländische fachnahe Verwaltung (Mitgliedstaat der Europäischen Union, Europäische Union) -Aufgaben, Status und Organisation der Institution
-Kompetenzen, Arbeitsweise
IV 111 Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt; Wirtschaftsbehörde Strom- und Hafenbau der Freien und Hansestadt HamburgBundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur -Aufgaben, Organisation, Geschäftsbetrieb und Bürotechnik der Mittelbehörde, Öffentlichkeitsarbeit; Begriffe und Grundsätze der Aufbau- und der Ablauforganisation; Personalplanung: Dienstpostenbemessung und -bewertung, Stellenhaushalt, Personalbeschaffung, Personalverwaltung
-Haushalts-, Rechnungs-, Kassenwesen des Bundes und der Länder; technische Programmplanung, Finanzplanung; Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter
-Auslegung und Anwendung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften
-Staatsbegriff, Staatsform; Grundgesetz, Verfassung des betreffenden Bundeslandes; internationale und supranationale Institutionen
-Verwaltungsverfahrensgesetz; Verwaltungsgerichtsordnung; Staatshaftung
-Privatrecht: Aus dem BGB: Allgemeiner Teil, Recht der Schuldverhältnisse, Sachenrecht; Verkehrssicherungspflicht; Gesellschaftsrecht; Nachbarrecht
-Arbeitsschutzrecht
-Ordnungswidrigkeitenrecht, Strafrecht und das jeweils dazugehörende Verfahrensrecht
-Bundeswasserstraßengesetz; Wasserhaushaltsgesetz, Landeswasserschutzgesetze; Wasserverbandsrecht, Deichrecht, Fischereirecht, Wassersicherstellungsgesetz
-Bundesnaturschutzgesetz, Landesnaturschutzgesetze; Naturschutz- und Landschaftspflege
-Baurecht: Baugesetzbuch, Landesbauordnungen
-Raumordnungsgesetz, Landesplanungsgesetze; Flurbereinigungsrecht; Liegenschaftswesen
-Bundesfernstraßengesetz, Landesstraßengesetze
-Zusammenhänge der Landesverteidigung mit Wasserstraßen und Wasserwirtschaft
-Ziele der Verkehrspolitik und der Wasserstraßenpolitik, Beziehungen zwischen den Verkehrszweigen
-Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei Bau, Unterhaltung und Betrieb
-Wasserstraßenstaatsvertrag, völkerrechtliche Regelungen für Wasserstraßen, Stromkommissionen
-Aufgaben der Bundesanstalt für Wasserbau und der Bundesanstalt für Gewässerkunde
-Aufgabe des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie; Grundkenntnisse der Nautik und des Seekartenwesens-Aufgaben der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung
-Schifffahrtszeichenwesen
-Schifffahrtswesen; Befähigungswesen und Lotswesen in der Schifffahrt
6   Häusliche Prüfungsarbeit
16   Lehrgänge *)
ca. 12   Erholungsurlaub
104 24 Monate
In begründeten Fällen kann die Reihenfolge der Ausbildungsabschnitt I bis III geändert werden.----- *)Gemeinsam mit den Referendarinnen und Referendaren der Wasserwirtschaftsverwaltungen der Länder.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 41 LAP-HTVERWDV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 41 LAP-HTVERWDV direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.