§ 42 – Prüfungsfächer, Prüfungszeiten

LAP-HTVERWDV · Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Verwaltungsdienst des Bundes

Für die schriftliche und mündliche Prüfung sind folgende Prüfungsfächer vorgesehen; die Prüfungszeiten gelten für die mündliche Prüfung:
Stunden
1.
Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen
1
2.
Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit
1
3.
Wasserstraßen/Wasserwirtschaft
1 1/4
4.
Sondergebiete der Wasserstraßen
1
5.
Vorbereiten und Durchführen von Bauten
1
6.
Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften
1 1/4
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zusammen
6 1/2

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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