Der Vorbereitungsdienst gliedert sich wie folgt in eine praktische Ausbildung und Lehrgänge, die aufeinander abgestimmt werden: AusbildungsplanFachrichtung: Maschinen- und ElektrotechnikFachgebiet: Maschinen- und Elektrotechnik der WasserstraßenAusbildungsabschnitt Ausbildungsdauer (Wochen) Ausbildungsstellen Ausbildungsinhalte
I 1 14 oder 11, soweit von Abschnitt III 2 Gebrauch gemacht wird Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt mit Außenbezirken ohne Bauhof -Gliederung, Funktionen und Anlagen des Wasserstraßennetzes, Rechtsgrundlagen, Aufgaben und Organisation der Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen
-Aufgaben, Organisation, Geschäftsbetrieb und Bürotechnik einer Unterbehörde, Personal- und Sozialrecht, Personalführung, Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen
-Planung und Durchführung von Bau- und Beschaffungsmaßnahmen, besonders im bautechnischen Bereich
-Bauart, Funktion, Einsatz, Betrieb und Unterhaltung der Objekte des Maschinenwesens
I 2 14 oder 11, soweit von Abschnitt III 2 Gebrauch gemacht wird Fachstelle der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung für Maschinenwesen -Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb
-Bauart, Funktion und Einsatzmöglichkeiten der Objekte des Maschinenwesens
-Planung und Durchführung von Bau- und Beschaffungsmaßnahmen; Verfahren, Techniken, Vorschriften bei Betrieb und Unterhaltung der Objekte des Maschinenwesens
-Praxis des Personaleinsatzes und der Personalführung
-Kommunikationstechniken, Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung
I 3 5 Gewerbeaufsichtsbehörde, Arbeitssicherheitsstelle -Aufgaben, Organisation, Arbeitsweise
-Umweltschutz, Gewerbeaufsicht
-Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz
II 1 12 Werkstätten der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (mindestens 10 Wochen), Unternehmen der Schiffbau-, Maschinenbau- und Elektroindustrie -Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb eines Instandsetzungs- oder Fertigungsbetriebes
-Betriebswirtschaft, Rationalisierung, Organisationsgrundsätze
-Belegungsplanung, Arbeitsvorbereitung, Erfassung und Auswertung der Betriebsergebnisse
-Material- und Lagerwirtschaft; Personalführung; Unfallverhütung
II 2 12 Bundesanstalt für Wasserbau, Abteilung Maschinenwesen (mindestens 8 Wochen), die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Verkehrsblatt oder Bundesanzeiger bekanntgemachte Stelle -Aufgaben, Organisation einer Stabsstelle bei Planung und Durchführung von Beschaffungsmaßnahmen
-Planungstechniken, Rationalisierung, Systemtechnik, Informationssysteme, Entwicklung, Konstruktion, technische Gestaltung, Bauüberwachung, Aufsichtsbehörde
III 1 14 1 Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur -Aufgaben, Organisation, Geschäftsbetrieb und Bürotechnik einer Mittelbehörde und obersten Bundesbehörde
-Staats- und Verfassungsrecht; Verwaltungsrecht; Privatrecht; Wasserstraßenrecht; Umweltschutzrecht; Schifffahrtsrecht
-Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen, Aufgaben des Bundesrechnungshofes
-Personalplanung, Dienstpostenbemessung und -bewertung
-Rationalisierungsmethoden, Organisationsgrundsätze, Betriebswirtschaft, Leitungskonzeptionen, Lenkung der Planung
-Durchführung und Kontrolle im Aufgabenbereich Maschinenwesen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt und des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
-Prüfungsvorbereitung
III 2 wahlweise 6 Ausländische fachnahe Verwaltung (Mitgliedstaat der Europäischen Union, Europäische Union) -Aufgaben, Status und Organisation der Institution
-Kompetenzen, Arbeitsweise
6 Häusliche Prüfungsarbeit
14 Lehrgänge
ca. 12 Erholungsurlaub
104 24 Monate
AusbildungsplanFachrichtung: Maschinen- und ElektrotechnikFachgebiet: Maschinen- und Elektrotechnik in der Verwaltung
Ausbildungsabschnitt Ausbildungsdauer (Wochen) Ausbildungsstellen Ausbildungsinhalte
I 42 Untere Staatliche bzw.
Kommunale Baudienststellen mit maschinen- und elektrotechnischer Abteilung -Allgemeine Angelegenheiten: Aufgaben der Bauverwaltungen, Organisation, Geschäftsbetrieb, Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, Personalwesen
-Technische Angelegenheiten: Praktische Mitwirkung bei Planung, Entwurf, Bau, Instandhaltung/Bauunterhalt von maschinen- und elektrotechnischen Anlagen einschließlich kommunikationstechnischer Anlagen, Betriebsführung, Vergabe nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen und nach der Vergabeverordnung, Abnahme, Abschluss und Abwicklung von Bauverträgen und Ingenieurverträgen, Gewährleistungen, Arbeitsschutz und Unfallverhütung, Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung
II 8 Private, staatliche bzw. kommunale Institutionen mit umfangreichen technischen Anlagen z.
B.
Deutsche Telekom AG, Kliniken, Universitäten, Deutsche Bahn AG -Grundsätze bei Planung, Entwurf, Bau und Instandhaltung von maschinen-, elektro- und kommunikationstechnischen Anlagen
-Betrieb und Betriebsführung, Betriebswirtschaft, Unfallverhütung, Energielieferverträge, Tarifwesen, Instandhaltungs- bzw.
Inspektions- und Wartungsverträge
4 Versorgungsunternehmen für Strom, Gas, Wasser oder Fernwärme -Betrieb von Versorgungs- einschließlich Verteilungsanlagen
-Energielieferverträge
III 3 Umweltbehörde, Gewerbeaufsicht -Erstellung von Genehmigungsbescheiden
-Arbeitsschutz, Immissionsschutz
3 Technische Überwachung (z.
B.
Technischer Überwachungsverein) -Einführung in die Abnahme und Inspektion überwachungspflichtiger Anlagen
-einschlägige gesetzliche Bestimmungen
7 Oberfinanzdirektion oder Regierungspräsident/ Bezirksregierung als technische Aufsichtsbehörde -Recht, Verwaltung, Haushalt, Beamtenrecht, Recht der Angestellten und Arbeiterinnen und Arbeiter im öffentlichen Dienst
-Verfassungsrecht
-Bauwirtschaft, Vertragsrecht, Verdingungswesen, Preisprüfung und Begutachtung von Entwürfen maschinen- und elektrotechnischer Anlagen
2 Betrieb und Energieverbrauch überwachende Dienststellen -Betriebsüberwachung, Energiewirtschaft, energiewirtschaftliche Überwachung der Liegenschaften, Datenerfassung und -verarbeitung, Energiekennzahlen
6 Mittlere oder oberste Landesbehörde als Genehmigungsbehörde -Baurecht: Baugenehmigungs- und Zustimmungsverfahren, Bauaufsicht
-Gewerbeaufsicht, technischer Arbeitsschutz und Arbeitsrecht
-Energieaufsicht, Wasserwirtschaft, Finanzplanung
6 Häusliche Prüfungsarbeit
11 Lehrgänge
ca. 12 Erholungsurlaub
104 24 Monate
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.