Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Fachwirt für Logistiksysteme oder Geprüfte Fachwirtin für Logistiksysteme – Bachelor Professional in Logistiksysteme
LOGSYSTFACHWBAPROFV · 18 Normen · 2 Anhänge
Normen
- § 1Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
- § 2Zulassungsvoraussetzungen
- § 3Inhalt und Gliederung der Prüfung
- § 4Prüfungsbereich „Logistische Anforderungen ermitteln, analysieren und bewerten“
- § 5Prüfungsbereich „Logistische Lösungen entwickeln und planen“
- § 6Prüfungsbereich „Logistische Lösungen umsetzen, bewerten und weiterentwickeln“
- § 7Prüfungsbereich „Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit sicherstellen“
- § 8Form und Ablauf der Prüfung
- § 9Schriftliche Prüfung
- § 10Mündliche Prüfung
- § 11Bewertung der Prüfungsleistungen
- § 12Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
- § 13Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
- § 14Zeugnisse
- § 15Wiederholung der Prüfung
- § 16Befreiung vom schriftlichen Teil der Ausbildereignungsprüfung
- § 17Übergangsvorschriften
- § 18Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Fachwirt für Logistiksysteme oder Geprüfte Fachwirtin für Logistiksysteme – Bachelor Professional in Logistiksysteme ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.