Anlage 3 – (zu § 27)

LUFTPERSV · Verordnung über Luftfahrtpersonal

(BGBl. I 2014, 2256 — 2257)
Angaben zum Antrag auf Genehmigung einer Ausbildungseinrichtung
A Name und Anschrift der Ausbildungseinrichtung
B Beabsichtigter Beginn der Ausbildungstätigkeit
C Name, Anschrift und Telefonnummer des Ausbildungsleiters sowie der Lehrberechtigten, bei Lehrberechtigten zusätzlich die Angabe der Qualifikationen inklusive der Bereiche, in denen die Lehrberechtigten tätig sind (Theorie, Simulator etc.)
D Name und Anschrift des Flugplatzes oder der Betriebsstätte, auf dem oder in der die Ausbildung durchgeführt werden soll
E Auflistung der Luftfahrzeuge, die in der Ausbildungseinrichtung verwendet werden sollen, einschließlich aller synthetischen Flugübungsgeräte (falls zutreffend), unter Angabe: –der Luftfahrzeugklasse/-art und ggf. des Luftfahrzeugmusters,
–von Eintragung(en) im Luftfahrzeugregister,
–des/der eingetragenen Halter(s),
–der Kategorie des Lufttüchtigkeitszeugnisses
F Art der Ausbildung, die in der Ausbildungseinrichtung durchgeführt werden soll: Theoretische Ausbildung Praktische Flugausbildung Klassenberechtigungen Weitere Berechtigungen (z. B. Schleppberechtigung)
G Angaben zur Versicherung der Luftfahrzeuge und der Auszubildenden
H Angaben über Voll- oder Teilzeitbetrieb der Ausbildungseinrichtung
I Erklärung, dass 1.die Angaben zu A bis H richtig sind,
2.die Ausbildung in Übereinstimmung mit den in § 2 Absatz 1 genannten Vorschriften durchgeführt wird.
DatumUnterschrift

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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