§ 4

LWG · Landwirtschaftsgesetz

Die Bundesregierung legt alle vier Jahre - erstmals ab dem Jahre 2011 - dem Bundestag und dem Bundesrat einen "Bericht über die Lage der Landwirtschaft" vor. Der Bericht enthält eine Stellungnahme dazu, inwieweit a)ein den Löhnen vergleichbarer Berufs- und Tarifgruppen entsprechender Lohn für die fremden und familieneigenen Arbeitskräfte - umgerechnet auf notwendige Vollarbeitskräfte -,
b)ein angemessenes Entgelt für die Tätigkeit des Betriebsleiters (Betriebsleiterzuschlag) und
c)eine angemessene Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals
erzielt sind; dabei ist im wesentlichen von Betrieben mit durchschnittlichen Produktionsbedingungen auszugehen, die bei ordnungsmäßiger Führung die wirtschaftliche Existenz einer bäuerlichen Familie nachhaltig gewährleisten.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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