§ 36 – Prüfungsbereich Ausführen eines Kundenauftrags

MALERLACKAUSBV_2021 · Verordnung über die Berufsausbildung zum Maler und Lackierer und zur Malerin und Lackiererin

(1)Im Prüfungsbereich Ausführen eines Kundenauftrags hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1.Art und Umfang von Kundenaufträgen zu erfassen sowie Arbeitsabläufe unter Beachtung sowohl gestalterischer, technischer, wirtschaftlicher als auch organisatorischer Vorgaben zu planen und zu dokumentieren,
2.Untergründe zu prüfen, zu bewerten und vorzubereiten,
3.Beschichtungs- und Materialpläne zu erstellen,
4.Sanierungen durchzuführen,
5.Schichtdickenmessungen sowie objektbezogene Witterungs- und klimatische Messungen durchzuführen und zu dokumentieren,
6.Maßnahmen zur Qualitätssicherung durchzuführen,
7.Kunden über Instandhaltungsintervalle zu informieren,
8.baubegleitende Dokumentationen zu erstellen und
9.fachliche Hintergründe aufzuzeigen und die Vorgehensweise bei der Durchführung der Arbeitsaufgabe zu begründen.
(2)Für den Nachweis nach Absatz 1 sind folgende Gebiete zugrunde zu legen: 1.Instandsetzen eines Objektes aus Metall unter Anwendung von Techniken zur Oberflächenvorbereitung und
2.Instandsetzen eines Objektes aus Beton unter Anwendung von Techniken zur Oberflächenvorbereitung und zur Bauwerkserhaltung.
(3)Der Prüfling soll zwei Arbeitsaufgaben durchführen und die Durchführung mit praxisüblichen Unterlagen dokumentieren. Während der Durchführung wird mit ihm über jede Arbeitsaufgabe ein situatives Fachgespräch geführt.
(4)Die Prüfungszeit für die beiden Arbeitsaufgaben, für die jeweiligen Dokumentationen und für die situativen Fachgespräche beträgt insgesamt 20 Stunden. Innerhalb dieser Zeit dauern die situativen Fachgespräche insgesamt höchstens 15 Minuten.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 36 MALERLACKAUSBV_2021 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 36 MALERLACKAUSBV_2021 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.