Verordnung über die Berufsausbildung zum Maler und Lackierer und zur Malerin und Lackiererin
MALERLACKAUSBV_2021 · 51 Normen
- § 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- § 2Dauer der Berufsausbildung
- § 3Gegenstand der Berufsausbildung, Ausbildungsrahmenplan
- § 4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
- § 5Berufsausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten
- § 6Ausbildungsplan
- § 7Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
- § 8Inhalt des Teiles 1
- § 9Prüfungsbereich des Teiles 1
- § 10Inhalte des Teiles 2
- § 11Prüfungsbereiche des Teiles 2
- § 12Prüfungsbereich Ausführen eines Kundenauftrags
- § 13Prüfungsbereich Durchführen von Fassaden-, Raum- und Objektgestaltungen
- § 14Prüfungsbereich Durchführen von Instandhaltungs- und Bautenschutzmaßnahmen
- § 15Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- § 16Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
- § 17Mündliche Ergänzungsprüfung
- § 18Inhalt des Teiles 2
- § 19Prüfungsbereiche des Teiles 2
- § 20Prüfungsbereich Ausführen eines Kundenauftrags
- § 21Prüfungsbereich Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen an Außenflächen von Bauten oder Anlagen sowie deren jeweiligen Bestandteilen
- § 22Prüfungsbereich Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen an Innenflächen von Bauten oder Anlagen und deren Bestandteilen
- § 23Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- § 24Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
- § 25Mündliche Ergänzungsprüfung
- § 26Inhalt des Teiles 2
- § 27Prüfungsbereiche des Teiles 2
- § 28Prüfungsbereich Ausführen eines Kundenauftrags
- § 29Prüfungsbereich Durchführen von Maßnahmen zur Instandhaltung und Rekonstruktion an historischen Objekten
- § 30Prüfungsbereich Durchführen von Maßnahmen zur Reproduktion an historischen Objekten
- § 31Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- § 32Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
- § 33Mündliche Ergänzungsprüfung
- § 34Inhalt des Teiles 2
- § 35Prüfungsbereiche des Teiles 2
- § 36Prüfungsbereich Ausführen eines Kundenauftrags
- § 37Prüfungsbereich Durchführen von Bautenschutzmaßnahmen
- § 38Prüfungsbereich Durchführen von Korrosionsschutzmaßnahmen
- § 39Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- § 40Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
- § 41Mündliche Ergänzungsprüfung
- § 42Inhalt des Teiles 2
- § 43Prüfungsbereiche des Teiles 2
- § 44Prüfungsbereich Ausführen eines Kundenauftrags
- § 45Prüfungsbereich Ausführen von Ausbauarbeiten
- § 46Prüfungsbereich Ausführen von Dämmarbeiten
- § 47Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- § 48Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
- § 49Mündliche Ergänzungsprüfung
- § 50Fortsetzung der Berufsausbildung
- § 51Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Verordnung über die Berufsausbildung zum Maler und Lackierer und zur Malerin und Lackiererin ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.