§ 10a – Vergütung

MAUTSYSG_2014 · Gesetz über den Betrieb elektronischer Mautsysteme

(1)Die für die Erhebung der Maut zuständige Behörde des Bundes oder eines Landes zahlt jedem zugelassenen Anbieter eine Vergütung. Die Methode der Berechnung wird von der zuständigen Behörde transparent, diskriminierungsfrei und für alle Anbieter, die für das jeweilige mautpflichtige Streckennetz zugelassen sind, identisch festgelegt und in den Gebietsvorgaben nach § 9 veröffentlicht.
(2)In mautpflichtigen Streckennetzen mit einem Betreiber, dem der Betrieb eines Systems zur Erhebung der Maut übertragen oder der beauftragt wurde, an der Erhebung der Maut mitzuwirken, muss die Methode der Berechnung der Vergütung der Anbieter derselben Struktur folgen wie bei der Vergütung vergleichbarer Dienste des Betreibers. Die Höhe der Vergütung der Anbieter kann sich von der Vergütung des Betreibers unterscheiden, soweit 1.der Betreiber eine Vergütung für Kosten zur Erfüllung von Anforderungen und Verpflichtungen erhält, die nicht für die Anbieter gelten, und
2.die zuständige Behörde die Vergütung der Anbieter um feste Entgelte für die Kosten reduziert, die ihr für die Bereitstellung, den Betrieb und die Instandhaltung eines den Anforderungen des Mautdienstes entsprechenden Systems in ihrem mautpflichtigen Streckennetz entstehen, einschließlich der Zulassungskosten, sofern die Kosten für die Bereitstellung, den Betrieb und die Instandhaltung eines den Anforderungen des Mautdienstes entsprechenden Systems in ihrem mautpflichtigen Streckennetz nicht in der Maut enthalten sind.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 10a MAUTSYSG_2014 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 10a MAUTSYSG_2014 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.