§ 41 – Gegenstand, Durchführung und Protokoll der mündlichen Prüfung

MBPOLVDVDV · Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei

(1)Die Prüfungsfächer der mündlichen Prüfung der Zwischenprüfung sind 1.Staats- und Verfassungsrecht, politische Bildung,
2.Einsatzrecht, Verkehrsrecht,
3.Einsatzlehre, Polizeidienstkunde, Verkehrslehre sowie
4.Kriminalistik.
(2)Jede Anwärterin und jeder Anwärter ist in mindestens zwei Prüfungsfächern zu prüfen.
(3)Die Anwärterin oder der Anwärter muss jedoch in jedem Prüfungsfach geprüft werden, in dem 1.der Unterschied zwischen der Fachnote aus der Grundausbildung und der Note für die Klausur der Zwischenprüfung mehr als eine Note beträgt,
2.das arithmetische Mittel aus der Fachrangpunktzahl der Grundausbildung und aus der Bewertung für die Klausur der Zwischenprüfung unter 5,00 liegt oder
3.die Klausur der Zwischenprüfung mit weniger als fünf Rangpunkten bewertet worden ist.
(4)Die mündliche Prüfung wird in der Regel als Gruppenprüfung durchgeführt. Eine Gruppe soll aus höchstens fünf Anwärterinnen und Anwärtern bestehen.
(5)Die Prüfungszeit soll je Anwärterin oder Anwärter 15 bis 45 Minuten betragen.
(6)Über die mündliche Prüfung ist ein Protokoll anzufertigen. In dem Protokoll sind Gegenstand, Verlauf und Ergebnis der mündlichen Prüfung anzugeben. Die Anfertigung erfolgt durch die Protokollführerin oder den Protokollführer, die oder der vom Prüfungsamt bestimmt worden ist. Das Protokoll ist von den Mitgliedern der Prüfungskommission zu unterschreiben.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 41 MBPOLVDVDV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 41 MBPOLVDVDV direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.