§ 27 – Lehrgebiete

MDBNDVERFSCHVDV · Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst im Bundesnachrichtendienst und den mittleren Dienst im Verfassungsschutz des Bundes

Die Lehrgebiete der fachtheoretischen Ausbildung sind: 1.operative Beschaffung und Observation,
2.nachrichtendienstliche Informationsauswertung,
3.Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht, Gesetze über die Nachrichtendienste und weitere Gesetze mit nachrichtendienstlichem Bezug,
4.internationale Politik und Formen des politischen Extremismus,
5.Sicherheitsfelder mit nachrichtendienstlichem Bezug, insbesondere Eigensicherung, Geheimschutz und Spionageabwehr,
6.Nachrichtendienstpsychologie,
7.fremdsprachliche Ausbildung sowie
8.Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 27 MDBNDVERFSCHVDV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 27 MDBNDVERFSCHVDV direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.