Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst im Bundesnachrichtendienst und den mittleren Dienst im Verfassungsschutz des Bundes
MDBNDVERFSCHVDV · 70 Normen
- § 1Vorbereitungsdienst
- § 2Ausbildungsziele
- § 3Dienstbehörde
- § 4Ausbildungsbehörden
- § 5Dienstaufsicht
- § 6Erholungsurlaub
- § 7Nachteilsausgleich
- § 8Bewertung der Leistungen in der Ausbildung und in den Prüfungen
- § 9Prüfende
- § 10Abweichende Bewertungen
- § 11Auswahlverfahren und Zulassung zum Auswahlverfahren
- § 12Auswahlkommission
- § 13Teile des Auswahlverfahrens
- § 14Festlegungen der Dienstbehörde
- § 15Schriftlicher Teil
- § 16Bestehen des schriftlichen Teils und Rangfolge
- § 17Zulassung zum mündlichen Teil
- § 18Mündlicher Teil
- § 19Bestehen des mündlichen Teils
- § 20Gesamtergebnis und Rangfolge
- § 21Täuschung
- § 22Dauer und Gliederung der Ausbildung
- § 23Lehrplan
- § 24Leistungstests
- § 25Fernbleiben und Rücktritt von Leistungstests
- § 26Täuschung und Ordnungsverstoß bei Leistungstests
- § 27Lehrgebiete
- § 28Organisation und Durchführung
- § 29Leistungstests
- § 30Zeugnis über die Leistungstests, Rangpunktzahl der Leistungstests
- § 31Gliederung, Organisation und Durchführung
- § 32Ausbildungsleitung
- § 33Ausbildende
- § 34Praktikumsordnung
- § 35Ausbildungsplan für die Praktika
- § 36Bewertung der Praktika
- § 37Leistungstests
- § 38Zeugnis über die Praktika und über die Leistungstests, Rangpunktzahl der Praktika und der Leistungstests
- § 39Organisation und Durchführung
- § 40Bestellung von Prüfenden
- § 41Zweck
- § 42Gegenstand und Durchführung der Zwischenprüfung
- § 43Prüfende für die Zwischenprüfung
- § 44Rangpunktzahl der Zwischenprüfung
- § 45Bestehen der Zwischenprüfung
- § 46Zwischenprüfungszeugnis
- § 47Bescheid über die nichtbestandene Zwischenprüfung
- § 48Wiederholung der Zwischenprüfung
- § 49Bestandteile der Laufbahnprüfung
- § 50Gegenstand und Durchführung der schriftlichen Abschlussprüfung
- § 51Prüfende für die schriftliche Abschlussprüfung
- § 52Rangpunktzahl der schriftlichen Abschlussprüfung
- § 53Bestehen der schriftlichen Abschlussprüfung
- § 54Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung
- § 55Bekanntgabe der bisherigen Ergebnisse der Laufbahnprüfung
- § 56Prüfungskommission
- § 57Gegenstand und Durchführung der mündlichen Abschlussprüfung
- § 58Zuhörerinnen und Zuhörer bei der mündlichen Abschlussprüfung
- § 59Bewertung und Rangpunktzahl der mündlichen Abschlussprüfung
- § 60Protokoll zur mündlichen Abschlussprüfung
- § 61Bestehen der mündlichen Abschlussprüfung
- § 62Bestehen der Laufbahnprüfung und Abschlussnote
- § 63Wiederholung der Laufbahnprüfung
- § 64Abschlusszeugnis
- § 65Bescheid über die nichtbestandene Laufbahnprüfung
- § 66Fernbleiben und Rücktritt von einer Prüfung oder einem Prüfungsteil
- § 67Täuschung und Ordnungsverstoß bei Prüfungen
- § 68Prüfungsakte und Einsichtnahme
- § 69Entscheidung über Widersprüche
- § 70Übergangsvorschriften
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