§ 15 – Schriftlicher Teil

MFBAPROMEDIAFPRV · Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Medienfachwirt und Geprüfte Medienfachwirtin-Bachelor Professional in Media

(1)Der schriftliche Teil besteht aus 1.einer Situationsaufgabe aus dem Handlungsbereich „Medienproduktion“ nach § 17 und
2.einer Situationsaufgabe aus dem Handlungsbereich „Führung und Organisation“ nach § 21.
Die Situationsaufgaben sollen jeweils auch Inhalte aus dem Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ nach § 6 berücksichtigen.
(2)Die Bearbeitungsdauer beträgt 1.für die Situationsaufgabe aus dem Handlungsbereich „Medienproduktion“ nach § 17 mindestens 270 Minuten und
2.für die Situationsaufgabe aus dem Handlungsbereich „Führung und Organisation“ nach § 21 mindestens 240 Minuten.
(3)Beide Situationsaufgaben sollen insgesamt nicht mehr als 10 Stunden dauern.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 15 MFBAPROMEDIAFPRV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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