§ 43 – Äquivalenzmengen für Käse

MILCHQUOTV · Verordnung zur Durchführung der EU-Milchquotenregelung

(1)Im Falle von Direktverkäufen werden die Äquivalenzmengen je Kilogramm Käse wie folgt festgesetzt: Hartkäse 12,20 kg
Schnittkäse bis 40 % Fett i. Tr. 12,30 kg
Schnittkäse ab 45 % Fett i. Tr. 10,60 kg
Halbfester Schnittkäse bis 45 % Fett i. Tr. 8,90 kg
Halbfester Schnittkäse ab 50 % Fett i. Tr. 8,40 kg
Weichkäse bis 45 % Fett i. Tr. 8,80 kg
Weichkäse ab 50 % Fett i. Tr. 7,70 kg
Frischkäse bis 10 % Fett i. Tr. 5,60 kg
Frischkäse ab 20 % Fett i. Tr. 4,40 kg.
(2)Für die Rahmmengen, die bei der Käseherstellung zusätzlich anfallen, erfolgt keine erneute Äquivalenzmengenberechnung.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 43 MILCHQUOTV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 43 MILCHQUOTV direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.