§ 14 – Besonderheiten bei Steuerhoheitsgebieten mit anerkannter Sekundärergänzungssteuerregelung

MINSTG · Gesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen

Bei der Ermittlung der Inlandsquote nach § 12 Absatz 1 Satz 2 der Unternehmensgruppe für das betreffende Geschäftsjahr bleibt ein Steuerhoheitsgebiet mit anerkannter Sekundärergänzungssteuerregelung unberücksichtigt, bis die auf dieses Steuerhoheitsgebiet für die betreffende Unternehmensgruppe für ein vorhergehendes Geschäftsjahr entfallende Sekundärergänzungssteuer im gesamten Umfang festgesetzt worden ist. Satz 1 gilt nicht, wenn infolgedessen sämtliche Steuerhoheitsgebiete mit anerkannter Sekundärergänzungssteuerregelung unberücksichtigt blieben.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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