§ 37 – Erstmalige Anwendung des Gesetzes auf ein Unternehmen
MITBESTG · Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BAG, Beschl. v. 09.02.2023 – 7 ABR 6/22ECLI:DE:BAG:2023:090223.B.7ABR6.22.0
Die erstmalige Wahl von Arbeitnehmervertretern zum Aufsichtsrat in einer bislang aufsichtsratslosen Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist ohne vorherige Durchführung des aktienrechtlichen Statusverfahrens nichtig.
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