Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer
MITBESTG · 41 Normen
- § 1Erfaßte Unternehmen
- § 2Anteilseigner
- § 3Arbeitnehmer und Betrieb
- § 4Kommanditgesellschaft
- § 5Konzern
- § 6Grundsatz
- § 7Zusammensetzung des Aufsichtsrats
- § 8
- § 9
- § 10Wahl der Delegierten
- § 11Errechnung der Zahl der Delegierten
- § 12Wahlvorschläge für Delegierte
- § 13Amtszeit der Delegierten
- § 14Vorzeitige Beendigung der Amtszeit oder Verhinderung von Delegierten
- § 15Wahl der unternehmensangehörigen Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
- § 16Wahl der Vertreter von Gewerkschaften in den Aufsichtsrat
- § 17Ersatzmitglieder
- § 18
- § 18a
- § 19Bekanntmachung der Mitglieder des Aufsichtsrats
- § 20Wahlschutz und Wahlkosten
- § 21Anfechtung der Wahl von Delegierten
- § 22Anfechtung der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer
- § 23Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer
- § 24Verlust der Wählbarkeit und Änderung der Zuordnung unternehmensangehöriger Aufsichtsratsmitglieder
- § 25Grundsatz
- § 26Schutz von Aufsichtsratsmitgliedern vor Benachteiligung
- § 27Vorsitz im Aufsichtsrat
- § 28Beschlußfähigkeit
- § 29Abstimmungen
- § 30Grundsatz
- § 31Bestellung und Widerruf
- § 32Ausübung von Beteiligungsrechten
- § 33Arbeitsdirektor
- § 34
- § 36Verweisungen
- § 37Erstmalige Anwendung des Gesetzes auf ein Unternehmen
- § 38
- § 39Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen
- § 40Übergangsregelung
- § 41Inkrafttreten
Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.