Anlage 2 – (zu § 18 Absatz 2 Nummer 3)

MKSEUCHV_2005 · Verordnung zum Schutz gegen die Maul- und Klauenseuche

(Fundstelle: BGBl. I 2017, 2694)
Ausstellende Behörde: . . . . . . . . . .
Versandort und -land: . . . . . . . . . .
I. Anzahl der Tiere: . . . . . . . . . .
(in Worten)
II. Herkunft der Tiere:
Name(n) und Anschrift(en) des (der) Herkunftsbetriebs(-e): . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . .
Die Tiere werden versandt von . . . . . . . . . .
(vollständige Angabe des Verladeorts)
Name und Anschrift des Versenders: . . . . . . . . . .
III. Bestimmung der Tiere:
Name und Anschrift des Empfängers: . . . . . . . . . .
Die Tiere werden versandt nach . . . . . . . . . .
(Bestimmungsland und -ort)
mit folgendem Transportmittel: . . . . . . . . . .
IV. Angaben zur Identifizierung der Tiere:
Amtliche Kennzeichnung Geschlecht Rasse Alter (Monate)
V. Bescheinigung:
Der unterzeichnende beamtete Tierarzt bescheinigt, dass die vorstehend genannten Tiere sowie alle Tiere empfänglicher Arten des Versandbetriebs im Sinne des § 18 Absatz 2 Nummer 3 klinisch nach Anhang III Nummer 1 der Richtlinie 2003/85/EG und serologisch nach Anhang III Nummer 2.2 der Richtlinie 2003/85/EG mit negativem Ergebnis auf Maul- und Klauenseuche untersucht worden sind.
Ausgefertigt in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Ort) (Datum)
(Dienstsiegel) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Unterschrift des beamteten Tierarztes)
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Name in Großbuchstaben, Amtsbezeichnung des Unterzeichners)
Unterschrift und Siegel müssen sich farblich von der Druckfarbe der Bescheinigung unterscheiden.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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