§ 1

ML_ELBESKANALSCHLBETRZV · Verordnung über die Festsetzung der Schleusenbetriebszeiten am Mittellandkanal und Elbe-Seitenkanal

Die Betriebszeiten der Schleusen am Mittellandkanal, seinen Zweigkanälen und am Elbe-Seitenkanal werden wie folgt festgesetzt:1. Mittellandkanal
1.1 Schleusen Anderten und Sülfeld
1.1.1 Schleuse Anderten:
an Werktagen von 5.00 bis 21.00 Uhr
an den Sonnabenden vor Ostern und Pfingsten sowie am 24. und 31. Dezember, wenn diese Tage auf einen Werktag fallen von 5.00 bis 13.00 Uhr
an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 7.00 bis 12.30 Uhr
am Neujahrstag, an den Oster- und Pfingstsonntagen, am 1. Mai und an beiden Weihnachtsfeiertagen Betriebsruhe
1.1.2 Schleuse Sülfeld:
an Werktagen von 5.00 bis 21.00 Uhr
an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 8.00 bis 17.30 Uhr
am 24. und 31. Dezember von 5.00 bis 12.00 Uhr
am Neujahrstag und an beiden Weihnachtsfeiertagen Betriebsruhe
1.2 Zweigkanäle nach Osnabrück und Hildesheim:
Schleusen Hollage, Haste und Bolzum:
montags von 5.00 bis 20.00 Uhr
dienstags bis freitags von 6.00 bis 20.00 Uhr
sonnabends, außer vor Ostern und Pfingsten und außer am 24. und 31. Dezember, wenn diese Tage auf einen Werktag fallen von 6.00 bis 16.00 Uhr
an den Sonnabenden vor Ostern und Pfingsten sowie am 24. und 31. Dezember, wenn diese Tage auf einen Werktag fallen von 6.00 bis 13.00 Uhr
an Sonn- und Feiertagen Betriebsruhe
1.3 Abstiegskanal Nord zur Weser Schachtschleuse Minden:
an Werktagen einschließlich Fronleichnam und Allerheiligen von 5.00 bis 21.00 Uhr
an den Sonnabenden vor Ostern und Pfingsten sowie am 24. und 31. Dezember, wenn diese Tage auf einen Werktag fallen von 5.00 bis 13.00 Uhr
an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 8.00 bis 11.00 Uhr
am Neujahrstag, an beiden Oster- und Pfingstsonntagen, am 1. Mai und an beiden Weihnachtsfeiertagen Betriebsruhe
1.4 Abstiegskanal Süd zur Weser Ober- und Unterschleuse:
montags bis freitags von 7.30 bis 16.00 Uhr
sonnabends sowie am 24. und 31. Dezember, wenn diese Tage auf einen Werktag fallen von 8.00 bis 12.00 Uhr
an Sonn- und Feiertagen Betriebsruhe
1.5 Abstiegskanal nach Hannover-Linden
Hafenschleuse Linden:
montags von 5.00 bis 19.00 Uhr
dienstags bis freitags von 6.00 bis 19.00 Uhr
sonnabends von 6.00 bis 12.00 Uhr
an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen Betriebsruhe
1.6 Zweigkanal nach Salzgitter
Schleusen Wedtlenstedt und Üfingen:
an Werktagen von 5.00 bis 21.00 Uhr
an den Sonnabenden vor Ostern und Pfingsten sowie am 24. und 31. Dezember, wenn diese Tage auf einen Werktag fallen von 5.00 bis 13.00 Uhr
an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen Betriebsruhe
2.Elbe-Seitenkanal
Schleuse Uelzen und Schiffshebewerk Lüneburg:
an Werktagen von 5.00 bis 21.00 Uhr
an Sonn- und gesetzlichen Feietagen von 8.00 bis 17.30 Uhr
am 24. und 31. Dezember von 5.00 bis 12.00 Uhr
am Neujahrstag und an beiden Weihnachtsfeiertagen Betriebsruhe

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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