§ 3

ML_ELBESKANALSCHLBETRZV · Verordnung über die Festsetzung der Schleusenbetriebszeiten am Mittellandkanal und Elbe-Seitenkanal

Die Verordnung tritt am 1. Dezember 1991 in Kraft. Gleichzeitig treten die Verordnung über die Festsetzung der Schleusenbetriebszeiten am Mittellandkanal vom 27. März 1975 (VkBl 1975 S. 274) und die Verordnung über die Festsetzung der Betriebszeiten der Abstiegsbauwerke am Elbe-Seitenkanal vom 7. Oktober 1980 (VkBl 1980 S. 778) außer Kraft.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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